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Steuertipps
Liebe Consultants,
auf dieser Seite habe ich versucht (gemäß meinem
Unternehmensmotto), die Fragen rund um Steuern und
Gewerbe zusammen zu stellen und zu beantworten, die sich viele Consultants bei
Beginn Ihrer Tätigkeit stellen. Auch wenn ich die Aussagen auf dieser
Seite mit bestem Wissen und Gewissen getätigt, so kann ich trotzdem keine Gewähr für
deren Richtigkeit übernehmen - die Inhalte sind nur als Anleitung und
Hilfestellung zu verstehen.
Die Tipps und Hinweise sind in
Form von "Frage und Antwort" dargestellt, wobei die Frage immer aus Sicht der MK-Consultant formuliert ist.
Die Fragen und Antworten sind eher grundsätzlicher natur - aktuelle Hinweise
finden Sie unter Aktuelle Hinweise (Link links oben). Die Fragen sind folgendermaßen gruppiert:
Fragen zum
Gewerbe
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Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich
nur gelegentlich als MK-Consultant tätig bin? |
Auch gelegentliche Tätigkeit wird als Gewerbe eingestuft und ist
anzumelden, allerdings nur dann, wenn hiermit auch Gewinne erzielt
werden sollen. Entscheidender Punkt ist die Absicht, die Tätigkeit zu
wiederholen und zu einer Erwerbsquelle zu machen. Falls Sie nur
gelegentlich kostendeckend arbeiten oder sogar höhere Ausgaben als
Einnahmen haben, ist dies für die Steuer nicht relevant.
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Ab wann und wo muss ich meine MK-Tätigkeit
als Gewerbe anmelden? |
Innerhalb von einem Monat nach
Aufnahme der MK-Tätigkeit mit gleichzeitiger Absicht, hiermit Gewinn zu
machen (siehe vorherige Frage) hat auf amtlichen Vordruck die Anmeldung
beim Gewerbeamt der Stadt zu erfolgen, in deren Bereich Sie wohnen bzw.
Ihr Büro haben.
Das Finanzamt wird dann von der Stadt informiert. In der Regel erhalten
Sie dann auch von dort einen Fragebogen.
Fragen zur Einkommensteuererklärung
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Muss ich eine Einkommensteuererklärung
abgeben? |
Ja, aber Sie können eine gemeinsam mit Ihrem Ehepartner abgeben, falls
dies günstiger ist. Bei unterschiedlich hohen Einkommen der beiden
Ehepartner ist dies in der Regel der Fall. Sie füllen für Ihre
MK-Tätigkeit nur die GSE-Anlage auf der Vorderseite aus. Zusätzlich ist
ab 2004 eine Gewinnermittlung auf amtlichem Vordruck beizulegen. Bei der
Steuererklärung für das Jahr 2003 gibt es diesen Vordruck noch nicht.
Dann können Sie die Gewinnermittlung von Beauty Ace ausdrucken und
beilegen.
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Bis zu welchem Termin muss ich meine
Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben? |
Als Gewerbetreibende müssen Sie bis zum 31. Mai Ihre Steuererklärung
eingereicht haben. In der Regel reicht schon ein freundlicher Anruf beim
zuständigen Beamten des Finanzamts, um eine Fristverlängerung bis zum
30. September zu erreichen.
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Wo bekomme ich kostengünstige Hilfe bei der
Erstellung meiner Einkommensteuererklärung? |
Sie dürfen und können
den zuständigen Beamten beim Finanzamt befragen, er ist sogar zur Hilfe
verpflichtet. Ich habe hier entgegen vieler Klischees die Erfahrung
gemacht, dass Beamte gerne und gut helfen.
Im Internet gibt es
natürlich eine Fülle von interessanten und hilfreichen Steuersites. Ich
empfehle MK-Consultants gerne die folgende Site
www.bonntax.de, da es hier gerade
für die Kleinunternehmerin geeignete, kurz gehaltene und trotzdem sehr
informative Merkblätter und praktische Checklisten gibt.
Ab Version 3.0 können
Sie mit BeautyAce die Steuererklärung für Ihre Tätigkeit als
MK-Consultant erstellen. Es beinhaltet eine einfache Buchführung und
erstellt auf Wunsch die Einnahmen-Überschussrechnung. Eine
Verwaltungsfunktion für Anlageobjekte, die automatisch Ihre jährlichen
Abschreibungen berechnet fehlt genauso wenig wie ein Fahrtenbuch oder
spezielle Masken zur Erfassung von Reisekosten. Der besondere Clou ist,
dass Sie längst nicht alles separat für Ihre Steuererklärung erfassen
müssen, denn BeautyAce nimmt Ihnen besonders beim Fahrtenbuch und beim
Buchen von Warenein- und -verkäufen eine Menge Arbeit ab.
Fragen zu Abschreibungen
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Was sind Anlageobjekte bzw. Abschreibungen? |
Abschreibungen werden auch als Betriebsausgaben gewertet, auch wenn diesen
keine Zahlung gegenüber steht. Die Zahlung zum Zeitpunkt der Anschaffung
können Sie nicht direkt in voller Höhe geltend machen (Ausnahme GWG, siehe
unten), sondern verteilen diese Summe auf die Nutzungsdauer (auch
Abschreibungsfrist genannt, entspricht nicht der tatsächlichen
Nutzungsdauer, sondern wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt - siehe
unten). Den jährlichen Anteil dieser Summe nennt man Abschreibung und
genau diesen Teil können Sie als Betriebsausgabe geltend machen.
BeautyAce macht es Ihnen hier wieder sehr einfach, Sie erfassen nur die
Rahmendaten, wie Kaufdatum, Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode und
BeautyAce fügt dann automatisch die jährlichen Abschreibung der
Einnahmen-Überschussrechnung zu.
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Welche Abschreibungsfristen
(Abschreibungsdauer) gelten für mich? |
Die Abschreibungsfrist ist nicht von Ihnen oder Ihrem Gewerbe abhängig,
sondern vom Anlageobjekt selber. Anlageobjekte die bis netto €410.-
kosten, so genannte geringwertige Güter (GWG), können direkt in einem
Jahr in voller Höhe abgeschrieben werden. (In BeautyAce ist ein Konto
GWG vorhanden, auf das Sie diese Kosten buchen können).
Teurere Anlageobjekte müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Die gängigsten Anlageobjekte sind im folgenden aufgelistet. Ein
vollständige Liste kann auf der Seite des Bundesfinanzministeriums
http://www.bundesfinanzministerium.de abgerufen werden.
Anlageobjekt |
Jahre |
Autotelefone |
5 |
Bildschirme |
3 |
Büromöbel |
13 |
Computer |
3 |
Drucker |
3 |
Faxgeräte |
6 |
Telefonanlagen |
10 |
Handy |
5 |
Kopiergeräte |
7 |
Notebooks |
3 |
Fragen zu Buchführung und
Einnahmen-Überschussrechnung
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Bin ich als MK-Consultant zur Buchführung
verpflichtet? |
Das Finanzamt verlangt von Ihnen, dass Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben
aufzeichnen, so dass Ihre Gewinnermittelung für Dritte nachvollziehbar
ist.
Als Gewerbetreibende in einem Umfang, der keinen in kaufmännischer Weise
eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, sind Sie nach Aufforderung
durch das Finanzamt nur dann zur doppelten Buchführung (Buchführung nach
GoB - Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung) verpflichtet, wenn Ihr
Umsatz € 350.000 (bis 31.12.03: 260.000,-) oder Ihr Gewinn € 30:000 (bis
31.12.03: 25.000,-) im Kalenderjahr überschreitet. Da Sie als - in der
Regel nicht vollzeitig tätige - MK-Consultant diese Grenzen kaum
überschreiten werden und natürlich keinen kaufmännisch eingerichteten
Gewerbebetrieb betreiben, reicht es in Ihrem Fall aus, den Gewinn mit
der Einnahmen-Überschussrechnung (auch als einfache Buchführung
bezeichnet) zu berechnen. Genau hierbei unterstützt Sie BeautyAce.
Es bietet eine einfache Aufzeichnung/Erfassung Ihrer Einnahmen und
Ausgaben und erstellt auf Wunsch die Einnahmen-Überschussrechnung.
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Wie ermittele ich meinen Gewinn mit der
Einnahmen-Überschussrechnung? |
Dieser berechnet sich ganz simple, indem Sie Ihre Ausgaben (natürlich
nur die, die durch die Ausübung Ihrer Tätigkeit als MK-Consultant
entstanden sind), von den Einahmen aus Ihrer Tätigkeit abziehen. Ergibt
sich ein negativer Wert, waren in dem jeweiligen Kalenderjahr Ihre
Ausgaben höher als Ihre Einnahmen und Sie haben keinen Gewinn sondern
einen Verlust erwirtschaftet. Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern,
wirkt sich dieser Verlust steuermindernd aus! Der Staat beteiligt sich
sozusagen am Verlust - was ja nur fair ist, da er sich an Gewinnen
ebenso beteiligt.
Aber Vorsicht: Bei länger dauernden Verlusten muss dem Finanzamt
nachgewiesen werden, dass betrieblich kalkuliert wird und über die Dauer
der MK-Tätigkeit insgesamt ein Gewinn erzielt werden kann (sog.
Totalgewinnprognose). Ansonsten wird die Tätigkeit als „Liebhaberei“
eingestuft mit dem Ergebnis, dass die Verluste sich steuerlich nicht
auswirken.
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Welche Einnahmen und Ausgaben werden bei der
Gewinnermittlung mit der Einnahmen-Überschussrechnung berücksichtigt? |
Selbstverständlich zählen nur die Einnahmen und Ausgaben, die im Rahmen
Ihrer MK-Tätigkeit entstanden sind. Bei der Überschussrechnung spielt
aber insbesondere der Zeitpunkt des Zahlungsflusses eine entscheidende
Rolle. Die Einnahme (für Ausgaben gilt das gleiche) zählt erst dann als
Einnahme, wenn die Kunden die Rechnung beglichen hat. Verkaufen und
liefern Sie bspw. am 19.12.2003 MK-Produkte, und zahlt Ihre Kundin am
3.1.2004, so ist diese Einnahme steuerlich nicht 2003, sondern erst bei
der Steuererklärung 2004 ein zu setzen. Es gilt allerdings eine
10-Tage-Frist (10 Tage vor Jahresanfang und 10 Tage nach Jahresende) zu
berücksichtigen, wenn es sich um eine regelmäßig wiederkehrende Einnahme
bzw. Ausgabe handelt, die wirtschaftlich in das Vor- bzw. Folgejahr
gehört.
Das eben skizzierte Beispiel gehört nicht in diese Kategorie, aber die
Provisionseinnahme für den Monat Dezember, die am 08.01 gezahlt wird,
schon.
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Wie berücksichtige ich bei meiner
Steuererklärung die Kosten für Produkte, die ich für mich selber oder zu
Demozwecken eingesetzt habe?
Demoprodukte sind
Betriebsbedarf, vermindern also Ihren Gewinn. Die Kosten dafür sind in
Ihren Produktbestellungen enthalten und brauchen nicht extra ausgewiesen
werden. Die Produkte, die Sie für sich selber benötigt haben, sind wie
verkaufte Produkte zu werten.
In BeautyAce erfassen Sie Ihren Eigenbedarf separat - die steuerlich
korrekte Einordnung bei der Überschussrechung übernimmt BeautyAce
selbstständig.
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Fragen zu Gewerbe- und Umsatzsteuer
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Ab wann muss ich als MK-Consultant
Gewerbesteuer zahlen? |
Sie unterliegen als
MK-Consultant der Gewerbesteuerpflicht. Bei Einzelunternehmen wird
allerdings ein Freibetrag von €24.500 gewährt. D.h., erst wenn Ihr
Gewinn €24.500 übersteigt, wird für dieses Jahr Gewerbesteuer
festgesetzt.
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Muss ich Umsatzsteuer abführen, wenn ich
MK-Produkte verkaufe? |
Sie müssen Umsatzsteuer
abführen, wenn Ihr Umsatz im vergangenen Jahr €17.500.- überstieg
oder ihr Umsatz im laufenden Jahr €50.000 übersteigen wird. Sie können aber
freiwillig zur Umsatzsteuer optieren, was als selbstständiger MK-Consultant in aller Regel nur mit Nachteilen verbunden und deshalb
nicht empfehlenswert ist.
Sie müssen außerdem Umsatzsteuer abführen, wenn diese in Ihren
Rechnungen ausgewiesen wird. Deshalb achten Sie als Kleinunternehmerin
darauf, wenn Sie innerhalb dieser Grenzen liegen und keine Umsatzsteuer
abführen möchten – die Rechnungen unbedingt ohne Umsatzsteuer
auszustellen. In BeautyAce können Sie übrigens einstellen, ob die
Quittungen mit Umsatz- oder ohne Umsatzsteuer ausgedruckt werden sollen.
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Muss ich bei Produktverkäufen meine
Steuernummer oder die Mehrwertsteuer auf meinen Quittungen ausweisen?
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Ihre Steuernummer muss
ab einem Betrag von €100.- ausgewiesen werden. Es hat aber keinerlei
Auswirkung, wenn Sie Ihre Steuernummer grundsätzlich auf Ihren
Quittungen aufführen.
Im Gegensatz zur Steuernummer hat die freiwillige Ausweisung der Umsatz-
bzw. Mehrwertsteuer sehr wohl Folgen. Sobald Sie auf Rechnungen oder
Quittungen die Mehrwertsteuer ausweisen sind Sie dazu verpflichtet diese
auch abzuführen (siehe auch vorherige Frage).
Sonstige
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Kann ich die durch meine MK-Tätigkeit
bedingten Autofahrten steuerlich absetzen? |
Natürlich. Am
einfachsten, indem Sie die gefahrenen Kilometer in BeautyAce erfassen
und mit der Kilometerpauschale (zuletzt 30 Cent pro km) abrechnen.
BeautyAce addiert für Sie die gefahrenen Kilometer und multipliziert
diese für die Berechnung der steuerlich absetzbaren Fahrtkosten mit der
Kilometerpauschale. Das BeautyAce-Fahrtenbuch besticht aber vor allem
dadurch, dass es Ihnen auf intelligente Art und Weise eine leichte und
schnelle Erfassung von Autofahrten ermöglicht.
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Kann ich weiterhin über meinen Ehemann
krankenversichert sein, auch wenn ich als MK-Consultant selbstständig
tätig bin? |
Das hängt von der Höhe Ihres Gewinns ab. Erst ab einem
durchschnittlichen Gewinn (wohlgemerkt nicht Umsatz, sondern Gewinn) von
400€ monatlich müssen Sie sich selbst krankenversichern. (siehe:
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/gesundheit/gesetzl/index_3432.cfm)
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Wie unterstützt mich BeautyAce bei der
Erstellung meiner Steuererklärung? |
Es beinhaltet eine
einfache Buchführung mit der Sie auf simple Art und Weise Ihre Einnahmen
und Ausgaben erfassen und bei Bedarf die Einnahmen-Überschussrechnung
durchführen können.
Eine Verwaltungsfunktion für Anlageobjekte, die automatisch Ihre
jährlichen Abschreibungen berechnet fehlt genauso wenig wie ein
Fahrtenbuch oder spezielle Masken zur Erfassung von Reisekosten.
Der besondere Clou, wenn Sie BeautyAce benutzen ist, dass Sie für Ihre
Steuererklärung längst nicht alles noch mal separat erfassen müssen.
BeautyAce nimmt Ihnen hier besonders beim Fahrtenbuch und beim Buchen
von Warenein- und -verkäufen eine Menge Arbeit ab.
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