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Es gibt strengere Anforderungen, die ab
1.1.2004 für Rechnungen gelten, aus denen der Vorsteuerabzug geltend gemacht
wird. Ganz wichtig und neu ist, das Erfordernis, dass spätestens ab 1.
Januar eine eindeutige und über die Jahre lückenlos fortlaufende
Rechnungsnummer vergeben werden muss (es kann auch schon früher damit
begonnen werden). BeautyAce ab Version 3.0 unterstützt diese Anforderung.
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